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Nachtspeicheröfen

Kurzbeschreibung

Entsorgung von Nachtspeicheröfen

Beschreibung

Nachtspeicher-Heizgeräte werden gesondert von anderen Elektrogeräten entsorgt.

Die überwiegende Zahl der vor 1977 hergestellten Nachtspeicher-Heizgeräte enthält asbesthaltige Bauteile. Ob ein solches Gerät asbesthaltige Bauteile enthält und welche Teile betroffen sind, kann beim jeweiligen Gerätehersteller, beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen (den jeweiligen Stadtwerken oder der RWE Energie AG) oder bei den Elektrofachbetrieben erfragt werden. In Zweifelsfällen sollte bei Geräten, die vor 1977 gebaut wurden, sicherheitshalber von einer Asbesthaltigkeit ausgegangen werden. 

Bei der Entsorgung von asbesthaltigen Geräten sind vor allem die Technischen Regeln für Gefahrstoffe "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten" (TRGS 519) sowie die Richtlinien für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie) zu beachten. In diesen Regeln ist u.a. festgelegt, dass Arbeiten an asbesthaltigen Nachtspeicher-Heizgeräten nur unter Aufsicht eines Sachkundigen durchgeführt werden dürfen.

In diesem Zusammenhang wird besonders darauf aufmerksam gemacht, dass beim unsachgemäßen Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Teilen oder Geräten Gesundheitsgefährdungen auftreten können. 

Die Städte im Kreis Mettmann übernehmen die Kosten für den Transport aller Nachtspeicher-Heizgeräte (d.h. ohne die Kosten für die Demontage, die Verpackung und den Transport von der Wohnung zur Bordsteinkante), wenn sie aus einem Privathaushalt (nicht aus gewerblich genutzten Räumen) in ihrer Stadt stammen. Dies betrifft Geräte mit und ohne asbesthaltige Bauteile.

Für den Transport der Geräte wurde die Firma Asbestos aus Wesel beauftragt. Der hierüber geschlossene Vertrag gilt jedoch nur für Nachtspeicher-Heizgeräte, die komplett transportiert und entsorgt werden können.  Bei Geräten, die vor Ort zum Transport demontiert werden müssen, gilt eine andere Regelung, die weiter unten näher erläutert wird. 

Zuständige Einrichtungen