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Laubsäcke

Kurzbeschreibung

Verkauf von Laubsäcken

Beschreibung

Nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Heiligenhaus ist jeder Anlieger verpflichtet, den Gehweg vor seinem Grundstück zu säubern und den Unrat unverzüglich zu beseitigen. Hierzu gehört auch die Beseitigung von Laub. Das Kehren des Laubes oder des sonstigen Unrats vom Gehweg auf die Straße ist nicht erlaubt.

Für die Straßenzüge, die mit Straßenbäumen versehen sind, können daher die von der Stadt Heiligenhaus bereitgestellten „Laubsäcke“ genutzt werden. In der Zeit vom 15.09. bis 15.12. eines Jahres bietet die Stadt Heiligenhaus dafür gemäß der Satzung über die Abfallbeseitigung den Verkauf von Laubsäcken mit einem Volumen von 120 l an. Diese können beim Bürgerbüro für  0,50 € pro Stück (Deckung der Anschaffungskosten) erworben werden.

Die Säcke sind an den Baumscheiben am Tage der Abholung durch die Stadt Heiligenhaus bis 07.00 Uhr bereitzustellen, da sie von den Technischen Betrieben der Stadt Heiligenhaus eingesammelt werden. Die genauen Abfuhrtage entnehmen Sie bitte der im Bürgerbüro erhältlichen Straßenliste. Laubsäcke, die mit anderen Materialien wie z.B. Rasenschnitt oder Bioabfällen befüllt sind, werden nicht abgeholt und müssen auf eigene Kosten z.B. über die Biotonne entsorgt werden. Ebenso ist der Laubsack nicht für Laub aus dem eigenen Garten zu verwenden.

Name Typ Kosten
Laubsäcken mit einem Volumen von 120 l $kosten.typ 0,50 EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen