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Spielhallenerlaubnis

Kurzbeschreibung

Wer selbstständig eine Spielhalle betreibt, benötigt neben der Gewerbeanmeldung eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist sowohl personen- als auch objektbezogen. Somit müssen unterschiedliche Unterlagen zur Person, sowie zum Objekt bei der Antragstellung eingereicht werden. Bei einem Wechsel in der Person des Betreibers, Umbauten oder Erweiterungen der Fläche ist ebenfalls eine Erlaubnis notwendig.

Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)

Unterlagen zum Objekt:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Spielhallen
  • Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments
  • Baugenehmigung für die Betriebsräume
  • Miet- bzw. Pachtvertrag/Eigentümernachweis in Kopie (Originale bitte mitbringen)
  • Lageplan der Spielhalle, Maßstab 1:1000 (3-fach) erhältlich bei der Abteilung II.1 Stadtentwicklung, Rathausgebäude, 2. OG Neubau, Raum 305
  • Grundrisszeichnungen Maßstab 1:100 (3-fach), maßstabgerecht und baurechtlich genehmigt, Mit einer Vollmacht des Hauseigentümers erhältlich bei der Abteilung II.2 Bauaufsicht, Rathausgebäude, 2. OG Neubau, Raum 314/315. Bitte zeichnen Sie aktuelle gewerbliche Einrichtungsgegenstände (Geldspielgeräte, Theke, Tische, Stühle, Bänke) ein. Alle Räume (wie Spielraum, Toiletten, Nebenräume usw.) sind zu bezeichnen und in vorstehender Reihenfolge mit Buchstaben zu versehen (A bis Z)
  • Sozialkonzept einschließlich Schulungsnachweis des Personals nach Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d AGG GlüStV i.V.m. § 6 GlüStV
  • Nachweis der Teilnahme am Sperrsystem OASIS (§§ 8 - 8c GlüStV)
  • Darstellung/Erklärung, ob in dem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem die Spielhalle betrieben werden soll, noch eine oder mehrere andere Spielhallen untergebracht sind und ib eine andere Spielhalle, eine öffentliche Schule oder eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in einem Abstand von weniger als 350 Meter Luftlinie entfernt liegt.

Unterlagen zur Person:

  • Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0 für den Antragsteller (Erhältlich beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt des Wohnorts, in Heiligenhaus: Rathaus-Innenhof, Tel. : 02056/13-0)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 (Gewerbemeldestelle des Wohnorts, in Heiligenhaus erhältlich im Bürgerbüro der Stadt Heiligenhaus)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Stadtkasse/Steueramt des Wohnorts, in Heiligenhaus Rathausgebäude, 1. OG Neubau bei Frau Schmitz, Tel. : 02056/13-390, Zimmer 234)
  • Bescheinigung in Steuersachen (für den Wohnort zuständiges Finanzamt, in Heili-genhaus ist das Finanzamt Velbert zuständig: Nedderstraße 38, 42551 Velbert. Infos unter 02051/470)
  • Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (unter www.vollstreckungsportal.de)
  • Auskunft aus dem Insolvenzregister (für den Wohnort zuständiges Amtsgericht, für Heiligenhaus das Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal. Zu beantragen per E-Mail unter poststelle@ag-wuppertal.nrw.de oder nach erfolgter Online-Terminbuchung -unter https://www.ag-wuppertal.nrw.de/behoerde/Terminbuchung/index.php- persönlich abzuholen)
  • Kopie der Erlaubnisurkunde gem. § 33c Abs. 1 GewO

Bitte beachten Sie, dass die Person, welche in einer Spielhalle Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchte, eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gem. §33c Abs. 1 GewO sowie eine Geeignetheitsbestätigung gem. §33c Abs. 3 GewO benötigt.

Name Typ Kosten
Gewerbeanmeldung $kosten.typ zwischen 26,00 und 33,00 EUR
je nach Rechtsform für weitere Gesellschafter $kosten.typ 13,00 EUR
Glücksspelrechtliche Erlaubnis gem. GlüStV: variiert je nach Aufwand - in der Regel $kosten.typ 4.000,00 EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen