Suche
Geldspielgeräte - Geeignetheitsbestätigung
Kurzbeschreibung
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, bedarf neben einer Erlaubnis gem. § 33c Abs. 1 GewO für jeden Aufstellort eine sogenannte Geeignetheitsbestätigung gem. § 33c Abs. 3 GewO. In dieser bestätigt die Behörde, dass der Aufstellort geeignet ist, um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments
- Aufstellerlaubnis gem. § 33c Abs. 1 GewO
- Gewerbeanmeldung
- Aktuelle Bestätigung der Behörde, welche die o.g. Dokumente ausgestellt hat, dass sowohl die Erlaubnis gem. § 33c Abs. 1 GewO als auch die Gewerbeanmeldung aktiv und gültig sind
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Bestätigung gem. § 33c Abs. 3 GewO: abhängig vom Verwaltungsaufwand - in der Regel | $kosten.typ | 200,00 EUR |
Zuständige Einrichtungen
- I.2.1 Ordnungsangelegenheiten
-
- Hauptstraße 157
- 42579 Heiligenhaus
- Postfach 10 05 53
42570 Heiligenhaus
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02056 13-243
-
E-Mail: n.pakos@heiligenhaus.de
-