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Geldspielgeräte - Geeignetheitsbestätigung

Kurzbeschreibung

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, bedarf neben einer Erlaubnis gem. § 33c Abs. 1 GewO für jeden Aufstellort eine sogenannte Geeignetheitsbestätigung gem. § 33c Abs. 3 GewO. In dieser bestätigt die Behörde, dass der Aufstellort geeignet ist, um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments
  • Aufstellerlaubnis gem. § 33c Abs. 1 GewO
  • Gewerbeanmeldung
  • Aktuelle Bestätigung der Behörde, welche die o.g. Dokumente ausgestellt hat, dass sowohl die Erlaubnis gem. § 33c Abs. 1 GewO als auch die Gewerbeanmeldung aktiv und gültig sind
Name Typ Kosten
Bestätigung gem. § 33c Abs. 3 GewO: abhängig vom Verwaltungsaufwand - in der Regel $kosten.typ 200,00 EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen