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Geldspielgeräte - Aufstellerlaubnis

Kurzbeschreibung

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, bedarf einer Erlaubnis gemäß § 33c Abs. 1 GewO. Aufgestellt werden dürfen nur solche Spielgeräte, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen sind.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments
  • Führungszeugnis, Belegart O
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung in Steuersachen, Finanzamt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des städtischen Steueramtes
  • Auszug aus dem Insolvenzregister des Amtsgerichts
  • Teilnahmebescheinigung einer IHK-Unterrichtung gemäß § 33c Abs. 1 GewO
  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution

Keine

Neben der Aufstellerlaubnis muss die Behörde schriftlich bestätigen, dass der Aufstellort geeignet ist, um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen (Geeignetheitsbestätigung). Sollten Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielhalle aufgestellt werden, ist hierfür eine separate glücksspiel-rechtliche Erlaubnis nötig.

Name Typ Kosten
Gewerbeanmeldung $kosten.typ zwischen 26,00 und 33,00 EUR
bzw. je nach Rechtsform für weitere Gesellschafter $kosten.typ 13,00 EUR
Erlaubnis gem. § 33c Abs. 1 GewO: abhängig vom Verwaltungsaufwand - in der Regel $kosten.typ 1.800,00 EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen