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Personenstandsurkunde

Kurzbeschreibung

Ausstellung von Personenstandsurkunden, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) in Heiligenhaus eingetreten ist oder auf Antrag nachbeurkundet wurde.

Beschreibung

Sie können nachfolgende Urkunden beim Standesamt der Stadt Heiligenhaus online beantragen: 

1. Eheurkunden
2. Lebenspartnerschaftsurkunden
3. Geburtsurkunden
4. Sterbeurkunden

Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister können auch mehrsprachig oder als beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Heiligenhaus nur Urkunden für die in Heiligenhaus registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie z.B. eine Geburtsurkunde aus dem Heiligenhauser Standesamt nur beantragen können, wenn die Geburt in Heiligenhaus war oder eine Geburt im Ausland im Heiligenhauser Standesamt nachbeurkundet wurde. Sollte sich der Personenstandsfall nicht in Heiligenhaus ereignet haben, so ist das zuständige Standesamt am Ort des Personenstandsfalls anzufragen.

Bitte nutzen Sie vorzugsweise die Online-Beantragung der Personenstandsurkunden. In Ausnahmefällen können Sie die Urkundenbestellung persönlich vornehmen. In diesem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Eine Beantragung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.

  • Bitte beachten Sie, dass Personenstandsurkunden in Heiligenhaus ausschließlich unter folgenden Bedingungen ausgestellt werden können:
    • Die Geburt erfolgte als Hausgeburt in Heiligenhaus.
    • Die Eheschließung fand in Heiligenhaus statt.
    • Der Todesfall ereignete sich in Heiligenhaus.
  • Fand die Geburt oder der Todesfall in einem Krankenhaus statt, ist keine Urkunde bei uns hinterlegt. In diesem Fall ist die Urkunde beim jeweiligen Standesamt des Ortes, an dem das Ereignis eingetreten ist, anzufordern.
     

Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (= beurkundete Personen)
  • Ehegatten oder Ehegattinnen, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
  • Vorfahren (z.B. Eltern/Großeltern)
  • Abkömmlinge (z.B. Kinder/Enkelkinder)
  • Geschwister (die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen)
  • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen (Nachweispflicht)

Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen im Standesamt:

  • Geburtseinträge 110 Jahre
  • Heiratseinträge 80 Jahre
  • Sterbeeinträge 30 Jahre

Ältere Einträge können Sie beim Stadtarchiv beantragen.

Name Typ Kosten
Personenstandsurkunde Gebuehr 14,00 EUR
  • Für jede zusätzliche, identische Urkunde, die gleichzeitig beantragt wird, fällt eine Gebühr von 7,00 € an
  • Gebührenfrei sind Urkunden für bestimmte soziale Zwecke, beispielsweise zur Beantragung von Rente. Die Gründe sind bei Antragstellung anzugeben. Die Urkunde wird mit dem jeweiligen Verwendungszweck gekennzeichnet

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen