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Wohngeld

Beschreibung

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für selbstgenutzten Wohnraum geleistet.

Wohngeld können Sie nur bekommen, wenn Sie einen Antrag stellen. Das Wohngeld ist abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete bzw. Belastung und vom Einkommen des Haushalts.

  • Einkommensnachweis
  • Mietvertrag
  • Vermieterbescheinigung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen