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Wohngeld
Beschreibung
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für selbstgenutzten Wohnraum geleistet.
Wohngeld können Sie nur bekommen, wenn Sie einen Antrag stellen. Das Wohngeld ist abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete bzw. Belastung und vom Einkommen des Haushalts.
- Einkommensnachweis
- Mietvertrag
- Vermieterbescheinigung
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- IV.2.1 Allgemeine soziale Hilfen und Wohnungswesen
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- Hauptstraße 157
- 42579 Heiligenhaus
- Postfach 10 05 53
42570 Heiligenhaus
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02056 13-365
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E-Mail: m.boll@heiligenhaus.de
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Telefon: 02056 13-347
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E-Mail: r.bergler@heiligenhaus.de
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Telefon: 02056 13-340
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E-Mail: m.baack@heiligenhaus.de
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