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Meldebescheinigung
Kurzbeschreibung
Sie benötigen einen Nachweis über Ihren aktuell angemeldeten Wohnsitz zur Vorlage bei einer Bank oder Behörde oder für soziale Zwecke, z. B. zur Vorlage bei der Rentenkasse?
Diese können Sie im Bürgerbüro erhalten, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Heiligenhaus gemeldet sind und dient Dritten gegenüber als Nachweis der Anmeldung.
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung. Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten. Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden. Die Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand, Ihre Staatsangehörigkeit oder das Einzugs- oder Auszugsdatum,.
- Für die Beantragung online benötigen Sie Ihren Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte („elektronische Identitäts“-Karte) mit eingeschalteter eID-Funktion.
- Bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro benötigen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass). Sofern Sie eine dritte Person mit der Beantragung bevollmächtigen wollen, benötigt diese eine qualifizierte Vollmacht von Ihnen sowie Ihren Personalausweis.
Bei persönlicher Beantragung wird Ihnen die Meldebescheinigung sofort persönlich ausgehändigt, bei schriftlicher oder Online-Beantragung erhalten Sie sie ein paar Tage später an Ihre postalische Anschrift zugeschickt.
- Daten zur Staats- und Religionszugehörigkeit, zum Familienstand sowie zum Meldezeitraum werden in der Regel nur bei einer Aufenthaltsbescheinigung zur Anmeldung einer Eheschließung benötigt.
- Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Beantragung online ein geeignetes PDF-Programm benötigen, falls Sie sich die Unterlagen ausdrucken wollen.
Name | Typ | Kosten |
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Einfache digitale Meldeauskunft gemäß § 44 BMG | Gebuehr | 9,00 EUR |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- I.2.2 Bürgerbüro
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- Hauptstraße 159
- 42579 Heiligenhaus
- Postfach 10 05 53
42570 Heiligenhaus
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- Telefon:
02056 13-0 - E-Mail:
buergerbuero@heiligenhaus.de
- Telefon:
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