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Ruhestörung
Beschreibung
Für das Ergreifen von ordnungsrechtlichen Maßnahmen zum Nachweis der Störung ist es rechtlich zwingend notwendig, den Ort und die Betroffenen der Einwirkung des Lärms zu benennen. Diese Nachweispflicht führt dazu, dass Anzeigen nur schriftlich abgegeben werden können (Postanschrift: Stadtverwaltung Heiligenhaus, Ordnungsamt, Hauptstraße 157, 42579 Heiligenhaus). Ein aussagekräftiges Lärmprotokoll sollte über mehrere Tage geführt werden (zum Beispiel14 Tage).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer im Downloadbereich.
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Zuständige Einrichtungen
- I.2.1 Ordnungsangelegenheiten
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- Hauptstraße 157
- 42579 Heiligenhaus
- Postfach 10 05 53
42570 Heiligenhaus
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