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Hof- und Fassadenprogramm

Kurzbeschreibung

Die Stadt Heiligenhaus kann im Fördergebiet Eigentümerinnen und Eigentümern sowie erbbauberechtigten Personen einen Zuschuss für Maßnahmen zur gestalterischen Aufwertung von Gebäuden und Freiflächen, wie beispielsweise die straßenseitige Fassade und Hofeingänge ihrer Immobilien, gewähren.

Welche Projekte werden gefördert?

  • Renovierung, farbliche Gestaltung und Restaurierung von straßenzugewandten Fassaden oder Mauern
  • Begrünung von Fassaden, Mauern oder Dächern
  • Anlage von Dachgärten
  • Ergänzung von Stuck- und Fassadenornamenten
  • Entsiegelung von Flächen
  • Begrünung von Hof-, Spiel- und Wegeflächen
  • Reaktivierung des versiegelten Bodens zur gärtnerischen Nutzung
  • Herrichtung und Gestaltung von barrierefreien Hof- und Gartenflächen

Wie hoch ist die Förderung?
Der maximale Förderbetrag beträgt in der Regel rund 12.000 Euro pro Projekt und insgesamt etwa 50.000 Euro pro Jahr.

Wer entscheidet über die Vergabe der Fördermittel?
Die Stadtverwaltung Heiligenhaus prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen