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Denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren

Beschreibung

Bauliche Maßnahmen an einem eingetragenen Denkmal oder einem Gebäude im Denkmalbereich unterliegen grundsätzlich einer Erlaubnispflicht. Dazu zählen Maßnahmen, wie Beseitigung, Veränderungen oder Änderungen der bisherigen Nutzung von Baudenkmälern. Ebenfalls besteht eine Erlaubnispflicht für Anlagen, die in der engeren Umgebung eines Baudenkmals errichtet oder verändert werden sollen. Lediglich Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind.

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist schriftlich mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der untere Denkmalbehörde einzureichen. Hierzu gehören in der Regel:

  • Baubeschreibung
  • Fotodokumentation
  • Baupläne (Bestand + Planung)
  • Materialangaben, Produktdaten
  • Angebote von Handwerkern
  • Auflistung der Eigenleistungen
  • Weitere Unterlagen im Einzelfall

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Maßnahme.

Die Erlaubnis wird im Rahmen der gesetzlichen Anhörung mit dem LVR - Amt für Baudenkmalpflege im Rheinland erteilt. Bei Bodendenkmälern wird die Erlaubnis im gesetzlichen Benehmen mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland erteilt. Für die Anhörung bzw. Benehmensherstellung mit dem LVR gilt gemäß § 24 Abs. 2 und 4 DSchG eine Frist von 2 Monaten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen