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Schiedsamtsangelegenheiten

Beschreibung

Schlichten statt richten ? wann können Schiedsleute helfen? Streit im Haus, Hausfriedensbruch, Beleidigung, eine Ohrfeige in der Kneipe, das Laub und Obst aus Nachbars Garten, die geöffnete Post..... Es gibt unzählige Streitigkeiten, bei denen Sie zur Durchsetzung des eigenen Rechts nicht zur Polizei oder zu einem Gericht gehen müssen! Oft bringt die Vermittlung durch eine Schiedsperson schon die Lösung in einem Konflikt. Bei bestimmten Straftaten sollten Sie Schiedsperson einschalten, in vielen Streitigkeiten unter Bürgern ist ein Schlichtungsversuch sogar zwingend vorgeschrieben. Zudem ist das Schiedsamt eine Einrichtung, die eine außergerichtliche Streitschlichtung unbürokratisch, rechtsverbindlich und vor allem auch kostengünstig ermöglicht.
Die Stadt Heiligenhaus ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt. Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig. Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.

Jeden ersten Donnertag im Monat gibt es die Möglichkeit in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr eine erfahrene Schiedsperson unter der Telefonnummer: 0211 837-1915 zu kontaktieren. Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf natürlich nicht gegeben werden.

Antrag

Anträge zur Durchführung eines außergerichtliches Schlichtungsverfahrens können Sie schriftlich bei Ihrer Schiedsperson einreichen oder vor dieser mündlich zu Protokoll erklären. Der Antrag muss Name und Anschrift der beiden Pateien und Angaben zum Gegenstand des Streits enthalten. 

Termin 

Die Scheidsperson legt einen Termin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Bleiben die Parteien ohne genügende Entschuldigung aus, kann die Schiedsperson in strafrechtlichen Verfahren (Privatklagesachen) ein Ordnungsgeld verhängen. Vor der Schiedsperson wird ausschließlich mündlich und nicht öffentlich verhandelt. 

Möglicherweise Vergleich 

Sind sich die Parteien einig, wird ein Vertrag geschloss, der von allen Beteiligten unterschrieben werden muss. Sind die Parteien sich nicht einig bleibt die Möglichkeit erhalten, vor den ordentlichen Gerichten Klage zu erheben. Durch ein gescheitertes Schlichtungsverfahren verliert niemand seine Rechte.

Name Typ Kosten
Schlichtungsverhandlung Gebuehr 20,00 EUR
Vergleich Gebuehr 30,00 EUR

Die Schiedsperson kann diese Gebühren in Einzelfällen bis auf 50,00 Euro erhöhen. Außerdem können Auslagen (z.B. Portokosten) der Schiedsperson anfallen. 

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Zuständige Kontaktpersonen