Suche
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Kurzbeschreibung
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei Behörden
Beschreibung
Diese Bescheinigungen dienen als Nachweis, dass keine Abgabenrückstände (z.B. Steuern, Gebühren, Beiträge) bestehen. Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wie etwa
1. der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
2. der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder
3. der Erteilung öffentlicher Aufträge.
Personalausweis oder Reisepass
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Unbedenklichkeitsbescheinigung | $kosten.typ | 25,50 EUR |
Zuständige Einrichtungen
- III.2.1 Kämmerei
-
- Hauptstraße 157
- 42579 Heiligenhaus
- Postfach 10 05 53
42570 Heiligenhaus
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02056 13-356
-
E-Mail: a.davies@heiligenhaus.de
-
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02056 13-390
-
E-Mail: g.schmitz@heiligenhaus.de
-