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SEPA-Lastschriftmandat
Kurzbeschreibung
Einzug von fälligen Forderungen durch die Stadt
Die Abbuchung der fälligen Beträge erfolgt zum auf die Fälligkeit folgenden 03. oder 15. jeden Monats, hierbei wird als Mandatsreferenz Kassenzeichen und Objektnummer sowie ein laufender Mandatszähler angegeben.
Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ist nur möglich für Forderungen aus Personenkonten, d.h. nur Forderungen mit einem Kassenzeichen im Format xx.xxxxx.x. Eingezogen werden jeweils alle fälligen Beträge, Teilzahlungen können hierüber nicht berücksichtigt werden.
Zuständige Einrichtungen
- III.2.2 Stadtkasse
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- Hauptstraße 157
- 42579 Heiligenhaus
- Postfach 10 05 53
42570 Heiligenhaus
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Abteilungsleitung
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Telefon: 02056 13-225
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E-Mail: a.bock@heiligenhaus.de
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Profil: Link
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Telefon: 02056 13-339
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E-Mail: i.weiss@heiligenhaus.de
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Profil: Link
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Telefon: 02056 13-322
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E-Mail: k.poludniok@heiligenhaus.de
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