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SEPA-Lastschriftmandat

Kurzbeschreibung

Einzug von fälligen Forderungen durch die Stadt

Die Abbuchung der fälligen Beträge erfolgt zum auf die Fälligkeit folgenden 03. oder 15. jeden Monats, hierbei wird als Mandatsreferenz Kassenzeichen und Objektnummer sowie ein laufender Mandatszähler angegeben.

Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ist nur möglich für Forderungen aus Personenkonten, d.h. nur Forderungen mit einem Kassenzeichen im Format xx.xxxxx.x. Eingezogen werden jeweils alle fälligen Beträge, Teilzahlungen können hierüber nicht berücksichtigt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen