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Verfahrenslotsin

Kurzbeschreibung

Unterstützung, die ankommt!  (Zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe)

Seit Anfang 2024 bietet das Jugendamt eine neue Unterstützungsmöglichkeit in Form des Verfahrenslotsen an. Die Stelle dient als Anlaufstelle für Beratung, Hilfestellung und Begleitung von jungen Menschen und ihren Familien, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben könnten.

Die Eingliederungshilfe umfasst Leistungen zur gesellschaftlichen Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Form der Hilfeleistung soll zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und in der Schule sowie zur sozialen Teilhabe beitragen. 

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis einschließlich 26 Jahren) mit (drohender) Behinderung sollen gleiche Chancen in Bildung, Arbeit, Freizeitgestaltung und Selbstverwirklichung geschafft werden.

Der Verfahrenslotse hat im Wesentlichen zwei Funktionen.

Zum einen berät er junge Menschen bis einschließlich 26 Jahren, welche eine Behinderung haben, bei denen eine Behinderung droht oder bei denen der Verdacht darauf besteht sowie deren Eltern bzw. Sorge- und Erziehungsberechtigten.

Zum anderen unterstützt der Verfahrenslotse das Jugendamt dabei, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX bis zum 01.01.2028 in kommunaler Trägerschaft zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen.

Beschreibung

Inwiefern hilft und unterstützt der Verfahrenslotse?

Eltern mit Kindern, die von seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung betroffen sind, stehen oftmals vor Hürden, Zuständigkeitskonflikten und einer Vielzahl von Widrigkeiten.

In diesen Situationen, ist es die Aufgabe der Verfahrenslotsin, Familien Raum zu geben, von ihren Problemen, Herausforderungen und Bedarfen zu berichten und Ihnen Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, welche Leistungen der Eingliederungshilfe sie in Anspruch nehmen können.

Dies kann neben der Hilfe bei der Orientierung im Leistungssystem dadurch erfolgen, die Familie oder den jungen Menschen beim Ausfüllen von Formularen oder bei der Formulierung eines Antrags zu unterstützen oder schlicht den Kontakt zu zuständigen Stellen zu vermitteln. Verfahrenslotsen können auch als Vertrauenspersonen an Planverfahren teilnehmen (Hilfeplan-, Gesamtplan-, Teilhabeplanverfahren und -konferenzen).

Das Angebot ist für Betroffene freiwillig, niedrigschwellig und kostenfrei.

Die Verfahrenslotsen arbeiten unabhängig und vertraulich und stehen parteiisch an der Seite der jungen Menschen, die sie begleiten.

Auch Netzwerkpartner und andere Interessenten können Kontakt aufnehmen.

Falls Sie Rückfragen haben, können Sie die zuständige Verfahrenslotsin, Frau Baruc, telefonisch oder per Mail unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen