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Hundesteuermarke

Beschreibung

Hunde dürfen außerhalb des eigenen Grundbesitzes nur mit einer gültigen Hundemarke herumlaufen. Diese wird einmalig mit dem Steuerbescheid verschickt und bleibt gültig, solange der dazugehörige Hund gehalten wird.

Sollten Sie die Hundesteuermarke verloren haben, können Sie eine neue Marke erwerben. Diese erhalten Sie im Bürgerbüro oder im Fachbereich Finanzen.

Verwaltungsgebührensatzung

Name Typ Kosten
Verwaltungsgebühren Gebuehr 5,00 EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen