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Nebenwohnung - Anmeldung / Abmeldung / Statuswechsel
Beschreibung
Eine Anmeldung einer Nebenwohnung in Heiligenhaus ist nur möglich, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Die Anmeldung muss laut Vorgabe des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (und nicht nach Beginn des Mietverhältnisses) in die neue Wohnung erfolgen.
Jeder Vermieter ist verpflichtet, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen, welche Sie bei der Anmeldung vorlegen müssen. Als Vermieter gelten sowohl der Eigentümer einer Wohnung, als auch eine beauftragte Hausverwaltung oder ein Mieter, der seine Wohnung untervermietet.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt nur bei der Meldebehörde, die für die abzumeldende Nebenwohnung oder für die Hauptwohnung zuständig ist. Bei einem Statuswechsel kann die Nebenwohnung in Heiligenhaus zur Hauptwohnung erklärt werden.
Ein/e Anmeldung / Abmeldung / Statuswechsel für eine Nebenwohnung kann nur persönlich erfolgen. Sollten Sie nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können ist es möglich, ein Anmelde- / Abmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihren Ausweisdokumenten und ggf. der Wohnungsgeberbescheinigung einer bevollmächtigten Person mitzugeben. Die Vollmacht bezieht sich auf die Abgabe der Unterlagen im Bürgerbüro. Eheleute müssen sich nicht gegenseitig bevollmächtigen.
Die Anmeldung muss laut Vorgabe des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (und nicht nach Beginn des Mietverhältnisses) in die neue Wohnung erfolgen.
Gebührenfrei
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Zuständige Einrichtungen
- I.2.2 Bürgerbüro
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- Hauptstraße 159
- 42579 Heiligenhaus
- Postfach 10 05 53
42570 Heiligenhaus
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- Telefon:
02056 13-0 - E-Mail:
buergerbuero@heiligenhaus.de
- Telefon:
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