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Wohnungslosenberatung

Beschreibung

Bei drohender Wohnungslosigkeit können Sie sich individuell beraten lassen. Ihre Fragen werden beantwortet oder Sie werden an entsprechende Fachstellen weitergeleitet. Bei bereits eingetretener Wohnungslosigkeit kann eine Einweisung in die Wohnungslosenunterkunft in der Ludgerusstr. 5 in Heiligenhaus erfolgen. Für die Nutzung der Unterkunft erhebt die Stadt Heiligenhaus eine Benutzungsgebühr.

Zuständige Einrichtungen

  • IV.2 Soziales
      • Hauptstraße 157
      • 42579 Heiligenhaus
      • Postfach 10 05 53
        42570 Heiligenhaus

Zuständige Kontaktpersonen