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Hundesteuer
Beschreibung
Wenn Sie in Heiligenhaus einen Hund halten, ist dies steuerpflichtig. Ab dem 3. Lebensmonat muss der Hund beim Amt für Finanzservice angemeldet werden. Sie haben dafür zwei Wochen Zeit nach der Anschaffung des Tieres oder nach Zuzug aus einer anderen Gemeinde. Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Sie benötigen hierzu ein ausgefülltes Anmeldeformular. Anmeldeformulare sind auch im Bürgerbüro auf der Hauptstraße 159 in 42579 Heiligenhaus erhältlich.
Nach erfolgreicher Anmeldung wird Ihnen eine Hundesteuermarke zugesandt oder im Bürgerbüro direkt ausgehändigt, die Ihr Hund tragen muss. Die Steuerpflicht beginnt im Monat der Anschaffung oder des Zuzugs aus einer anderen Gemeinde und endet im Ablaufmonat, in dem der Hund nicht mehr in Ihrem Besitz ist oder Sie in eine andere Gemeinde verzogen sind. Falls der Hund verstorben ist oder aus anderen Gründen nicht mehr bei Ihnen ist, muss dies ebenfalls unverzüglich über das Abmeldeformular gemeldet werden. Hunde, die aus dem Tierschutz übernommen werden, werden ab dem dritten Monat nach Übernahme steuerpflichtig. Hierzu wird unbedingt eine Kopie des Übernahmevertrags aus dem Tierschutz benötigt.
Zusätzliche Informationen zur Hundesteuer finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Heiligenhaus.
Abgabenordnung
Kommunalabgabengesetz NRW
Hundesteuersatzung der Stadt Heiligenhaus
Für die Anmeldung Ihres Hundes zur Hundesteuer werden im Regelfall keine Unterlagen benötigt.
Bei der Beantragung von Befreiung oder Ermäßigung sind Nachweisbelege für die Berechtigung, wie beispielsweise der Übernahmevertrag aus dem Tierheim, vorzulegen.
Ca. 4 Wochen
Ermäßigungen oder Befreiungen von der Hundesteuer sind unter bestimmten Bedingungen möglich, beispielsweise für Jagd- oder Assistenzhunde. Bürger, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, können ebenfalls eine Steuerermäßigung erhalten. Für die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular. Nachweise müssen unbedingt beigefügt werden. Diese Ermäßigungen gelten jedoch nicht für als gefährlich eingestufte Hunde.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
einen Hund | $kosten.typ | 108,00 EUR |
Zwei Hunde / pro Tier | $kosten.typ | 135,00 EUR |
drei oder mehr Hunde / pro Tier | $kosten.typ | 155,00 EUR |
Gefährliche Rassen / pro Tier | $kosten.typ | 700,00 EUR |
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Zuständige Einrichtungen
- III.2.1 Kämmerei
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- Hauptstraße 157
- 42579 Heiligenhaus
- Postfach 10 05 53
42570 Heiligenhaus
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02056 13-390
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E-Mail: g.schmitz@heiligenhaus.de
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Profil: Link
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Telefon: 02056 13-356
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E-Mail: a.davies@heiligenhaus.de
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