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Gehwegüberfahrt beantragen
Kurzbeschreibung
Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.
Gebühren bemessen sich nach dem Umfang der Sondernutzung und auf Basis der kommunalen Satzung der Stadt Heiligenhaus. Wird eine Firma beauftragt, muss sie ein zugelassenes Fachunternehmen aus dem Bereich Straßen und Tiefbau sein und als ein solches in der Handwerkskammer eingetragen sein. Die Kosten sind selbst zu tragen. Die Erlaubnis für die Sondernutzung kann online beantragt werden.
Beschreibung
Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.
Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen vom Fachbereich II.3 Straßenbau genehmigt werden. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. Im Fall der Gehwegabsenkung, dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, dass Fachunternehmen muss in der Handwerkskammer eingetragen sein. Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.
Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.
§ 18 in Verbindung mit §14 a Straßenwegegesetz NordrheinWestfalen
- Ein aktueller Auszug (nicht älter als 6 Monate) aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:500 oder ein aussagekräftiges Luftbild mit der Darstellung der geplanten Maßnahmen auf dem Grundstück.
- Aussagekräftige Fotos der Bestandssituation. Der korrekt ausgefüllte Antrag zur Gehwegüberfahrt.
Ca. 4 Wochen nach Antragsstellung.
Sollten sich im Bereich der geplanten Grundstückszufahrt Bäume befinden, so ist zu prüfen, ob diese den notwendigen Abstand zur geplanten Zufahrt haben. Der Abstand ergibt sich aus der Größe des Baumes sowie dem vitalen Zustand. Sollte es keine Möglichkeit geben, die Zufahrt ohne Beseitigung des Baumes zu realisieren, muss die Entnahme durch den entsprechenden Ausschuss der Stadt Heiligenhaus genehmigt werden. Die evtl. Entnahme des Baumes sowie alle anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen, beinhaltet die Baugenehmigung nicht die Sondernutzungserlaubnis. Es ist ein separater Antrag erforderlich.
- Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
- Die Arbeiten im öffentlichen Bereich sind zwingend von einem der Stadt Heiligenhaus zugelassenen und in der Handwerksrolle eingetragenen Tiefbau-Fachbetrieb auszuführen.
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. elektronisch hochgeladen haben, wird der Antrag durch den Fachbereich Straßenbau geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung, werden die Unterlagen dem Bauamt dem Fachbereich Stadtentwicklung sowie der Feuerwehr zur weiteren Prüfung vorgelegt. Wenn auch hier keine Bedenken bestehen, kann der Antrag genehmigt werden.
Name | Typ | Kosten |
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Genehmigung Gehwegüberfahrt | Gebuehr | 76,50 EUR |
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- II.3.1 Straßenbau
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- Hauptstraße 157
- 42579 Heiligenhaus
- Postfach 10 05 53
42570 Heiligenhaus
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02056 13-367
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E-Mail: m.frohberg@heiligenhaus.de
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