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Gehwegüberfahrt beantragen

Kurzbeschreibung

Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung des zuständigen Fachbereichs der Stadt Heiligenhaus.

Gebühren für die Genehmigung bemessen sich nach dem Umfang der Sondernutzung des Gehwegs und auf Basis der kommunalen Satzung der Stadt Heiligenhaus. 
Die beauftragte Firma, muss sie ein zugelassenes Fachunternehmen aus dem Bereich Straßen und Tiefbau sein und als ein solches in der Handwerksrolle eingetragen sein.Die Tiefbaukosten sind selbst zu tragen. 

Die Genehmigung für die Sondernutzung kann online beantragt werden. Für die Angebotsanfrage können Sie die Detailzeichnungen in Lage und Schnitt nutzen, die Sie mit der Genehmigung erhalten. Es gibt keine geschlossene Liste mit zugelassenen Tiefbauunternehmen. Unternehmen, die noch nicht für die Stadt Heiligenhaus gearbeitet haben müssen jedoch Ihre Fachkunde nachweisen.

Beschreibung

Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Aufbau und eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen vom Fachbereich II.3 Straßenbau genehmigt werden.

In der Regel werden die Straßenbauarbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. Im Fall der Gehwegabsenkung, müssen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, dass das Fachunternehmen in der Handwerksrolle eingetragen sein muss.

Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

Sämtliche Kosten für den Bau der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, muss sie zurückgebaut werden und auch die Kosten des Rückbaus der Überfahrt und Wiederherstellung des Gehwegs sind vom Antragsteller zu tragen.Wenn Sie auf eigenem Grundstück eine Fläche versiegeln (gepflasterter Stellplatz, Carport, Garage) und die Entwässerung an den Kanal anschließen müssen Sie die Selbstauskunft für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr neu ausfüllen (siehe Vordruck Fragebogen Grundstücksdaten)

  • Ein aktueller Auszug (nicht älter als 6 Monate) aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:500 oder ein aussagekräftiges Luftbild mit der Darstellung der geplanten
    Maßnahmen auf dem Grundstück.
  • Aussagekräftige Fotos der Bestandssituation. Der korrekt ausgefüllte Antrag zur Gehwegüberfahrt.

Ca. 4 Wochen nach Antragsstellung.

Sollten sich im Bereich der geplanten Grundstückszufahrt Bäume befinden, so ist zu prüfen, ob diese den notwendigen Abstand zur geplanten Zufahrt haben. Der Abstand ergibt sich aus der Größe des Baumes sowie dem vitalen Zustand. Sollte es keine Möglichkeit geben, die Zufahrt ohne Beseitigung des Baumes zu realisieren, muss die Entnahme durch den entsprechenden Ausschuss der Stadt Heiligenhaus genehmigt werden. Die evtl. Entnahme des Baumes sowie alle anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.

Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen, beinhaltet die Baugenehmigung nicht die Sondernutzungserlaubnis. Es ist ein separater Antrag erforderlich. 

  • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
  • Die Arbeiten im öffentlichen Bereich sind zwingend von einem der Stadt Heiligenhaus zugelassenen und in der Handwerksrolle eingetragenen Tiefbau-Fachbetrieb auszuführen.

Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. elektronisch hochgeladen haben, wird der Antrag durch den Fachbereich Straßenbau geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung, werden die Unterlagen dem Bauamt dem Fachbereich Stadtentwicklung sowie der Feuerwehr zur weiteren Prüfung vorgelegt. Wenn auch hier keine Bedenken bestehen, kann der Antrag genehmigt werden.

Name Typ Kosten
Genehmigung Gehwegüberfahrt Gebuehr 76,50 EUR

Diese Genehmigung ist gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Heiligenhaus vom 12.12.2001 geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 22.06.2022 gebührenpflichtig. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen