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Hilfe zum Leben

Beschreibung

Anspruch auf Hilfen nach dem 3. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (sog. Hilfe zum Leben) haben Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet der Stadt Heiligenhaus haben und keinen anderen Anspruch auf Hilfen haben.  Da es sich bei der Hilfe zum Leben um eine allgemeine Auffangnorm handelt, sind alle anderen Ansprüche vorrangig auszuschöpfen. Mithin ist bei einer grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit zunächst ein Anspruch auf Bürgergeld beim Jobcenter zu stellen.

Typischerweise können Personen, die eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen oder bei denen eine befristete Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger oder einen Amtsarzt festgestellt wurde, einen Anspruch hier haben. Zu beachten ist, dass wenn Sie mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, Sie beim Jobcenter trotz Feststellung einer befristeten Erwerbsunfähigkeit anspruchsberechtigt bleiben. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine befristete Erwerbsminderungsrente erhalten oder sollte bei Ihnen eine befristete Erwerbsminderung durch einen Rentenversicherungsträger oder einen Amtsarzt festgestellt worden sein und Sie leben nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person zusammen, so können Sie unter Einreichung der nachfolgend aufgeführten Nachweise hier einen Antrag stellen. Der Antrag kann bequem als PDF-Dokument elektronisch per E-Mail oder als Postdokument hier eingereicht werden.

Behinderte Personen, die in einer besonderen Wohnform wohnen, können auch Anspruch auf Hilfe zum Leben haben. Zur Prüfung wenden Sie sich bitte an Frau Döbbeler. 

  • Personalausweis

Einkommensnachweise:

  • Rentenbescheide aus denen die Befristung der Rente hervorgeht und die aktuelle Rentenhöhe (In- und Ausland)
  • Gehaltsabrechnungen
  • Kindergeldbescheide
  • Krankengeldbescheide

Vermögensnachweise:

  • Kontoauszüge der letzten 3 aktuellen Monate (lückenlos – KEINE Umsatzauskunft, sondern durchnummerierte Kontoauszüge aller Konten)
  • Kfz-Brief
  • Wertpapiere
  • Sparbücher/Sparkonten
  • Kaufvertrag bei Eigentum

Nachweise der Kosten der Unterkunft:

  • Vermieterbescheinigung
  • letzte vollständige Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Mietänderungsschreiben
  • Bei Eigentum: Grundsteuerbescheid, Heizkostennachweise sowie Hausgeldbescheid
  • Bei Umzug nach Heiligenhaus: Mietangebot der geplanten Unterkunft in Heiligenhaus sowie eine Umzugsgenehmigung/Notwendigkeitsbescheinigung der vorherigen Kommune

 

  • Unterhaltsnachweise
  • Scheidungsurteil
  • Unterhaltstitel
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Krankenversicherungskarte
  • Mitgliedsbescheinigung über den aktuellen Versichertenstatus in der Krankenversicherung
  • Beim Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ist zwingend ein Antrag auf freiwillige Krankenversicherung einzureichen oder der Nachweis über die erfolgte Beantragung
  • Dt. Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
  • Wohnsitz im Stadtgebiet der Stadt Heiligenhaus
  • fehlende eigene Mitteln (kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen)
  • Nachweis über die nicht dauerhafte Erwerbsminderung
  • Ausschöpfung aller anderen vorrangigen Ansprüche

Gebührenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen