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Sperrmüll
Beschreibung
Jeder Privathaushalt in der Stadt Heiligenhaus hat das Recht, sperrige Abfälle aus Wohnungen und anderen Teilen des Wohngrundstückes, die wegen des Umfanges, des Gewichtes oder der Menge nicht in den bereitgestellten Abfallbehältern untergebracht werden können, außerhalb der regelmäßigen Abfallentsorgung gesondert abfahren zu lassen (Sperrgutabfuhr).
Dabei werden Bauschutt, Steine, Badewannen, Waschbecken, Türen, Fenster, Dielenbretter, Zäune, Heizkörper, Tapeten und andere Abfälle aus Renovierungen sowie Strauch- und Baumschnitt, Schadstoffe, Autoteile, Autoreifen, Hausmüll, mit Abfall befüllte Säcke, Kartons u.ä. jedoch nicht abgeholt. Auskunft über deren ordnungsgemäße Entsorgung erteilt die Stadtverwaltung unter der Telefon-Nr. 02056 / 13 0.
Die maximale Menge an Sperrgut, welches abgeholt werden kann, beträgt 4 m³.
Das zu entsorgende Sperrgut darf erst am Vorabend am Straßenrand ohne Behinderung für Fußgänger oder Fahrzeuge bereitgestellt werden. Zum Sperrgut gegebene Abfälle, die kein Sperrgut sind und daher nicht mitgenommen wurden, sind am gleichen Tag vom Straßenrand zu entfernen.
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Zuständige Einrichtungen
- III.2.1 Kämmerei
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- Hauptstraße 157
- 42579 Heiligenhaus
- Postfach 10 05 53
42570 Heiligenhaus
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