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Gewerbezentralregisterauskunft

Kurzbeschreibung

Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerberegister bei der örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

Beschreibung

  • Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dient als Nachweis darüber, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
  • Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
  • Wenn Sie Ihren Antrag elektronisch stellen möchten, ist das Bundesamt für Justiz zuständig

Im Gewerbezentralregister wird erfasst:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagungen, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sowie dessen Entzug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Hinweis:
Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.

  • Für natürliche Personen:

    • bei persönlicher Antragstellung:
      • Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass, ggf. zusätzlichen Staatsangehörigkeitsnachweis,
    • bei schriftlicher Antragstellung:
      • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit amtlich beglaubigten Personendaten und amtlich beglaubigter Unterschrift,
    • bei elektronischer Antragstellung:
      • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
    • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen 

    Für juristische Personen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma bspw. Geschäftsführung oder Prokurist (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung),
    • bei elektronischer Antragstellung:
    • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
    • Auszug aus dem Handelsregister,
    • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen

Für natürliche Personen (im Bürgerbüro):

  • Sie müssen den Antrag persönlich stellen oder
  • Ihre gesetzliche Vertreterin/ Ihr gesetzlicher Vertreter stellt den Antrag für Sie

Für juristische Personen (bei der Gewerbemeldestelle):

  • der Antrag muss durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der Firma gestellt werden
Name Typ Kosten
Auszug $kosten.typ 13,00 EUR

Zuständige Einrichtungen