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Führungszeugnis beantragen

Beschreibung

Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, können Sie den Antrag dazu im Bürgerbüro stellen. Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an Sie oder an die von Ihnen benannte Behörde versandt.

Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich und unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zu erfolgen. Der Verwendungszweck, für den das Führungszeugnis benötigt wird, ist anzugeben. Minderjährige können ab Vollendung des 14. Lebensjahres ein Führungszeugnis beantragen. Auch deren gesetzliche Vertreterinnen und -vertreter sind bei Minderjährigen antragsbefugt. Bei Geschäftsunfähigkeit kann der Antrag nur durch gesetzliche Vertreterinnen oder Vertreter gestellt werden.

Die Möglichkeit zur Online-Antragsstellung besteht unmittelbar beim Bundesamt für Justiz. Dazu sind ein Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion und ein Kartenlesegerät erforderlich.

Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke (Belegart N und NE)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O und OE)
  • erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE und OE)
  • Europäisches Führungszeugnis

Für private Zwecke:

Das Bundeszentralregister schickt Ihnen das Führungszeugnis nach Hause.

Für eine Behörde:

Das Führungszeugnis wird direkt an die anfordernde Behörde geschickt; die genaue Anschrift der Behörde ist für die Antragstellung erforderlich.

Erweitertes Führungszeugnis:

Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig das Schreiben/die schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle (Behörde oder private Organisation) vorgelegt wird.  

Europäisches Führungszeugnis:

Für Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis beantragt. Es werden die Eintragungen aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedsstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen.

Führungszeugnis online beantragen: 

Nur beim Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, 53094 Bonn
Die Online-Beantragung ist nur mit dem neuen Scheckkartenpersonalausweis möglich, soweit die Onlinefunktion eingeschaltet ist und Sie über die entsprechende Technik verfügen. 

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen