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Eheschließung (Anmeldung)

Beschreibung

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung spricht man seit dem 01.07.1998 von der "Anmeldung zur Eheschließung", vorher bekannt als "Aufgebot".

Die Anmeldung zur Eheschließung dient dazu, festzustellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Heirat erfüllt sind (z. B. Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit etc.).

Wo muss die Eheschließung angemeldet werden?

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen/ihren Wohnsitz hat. Bei getrenntem Wohnsitz oder mehreren Wohnsitzen besteht eine Wahlmöglichkeit.

Wie lange ist die "Anmeldung der Eheschließung" gültig?
Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Ihr Hochzeitstermin innerhalb dieser Zeit liegen muss. Bei Ihrer Planung weit im Voraus beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann.

Kann die Heirat auch bei einem anderen Standesamt erfolgen?
Ja, bei einem Standesamt ihrer Wahl innerhalb Deutschlands. Sie sollten dort vorab erfragen, ob ihr Wunschtermin möglich ist. Die Formalitäten wickeln Sie bei Ihrem Standesamt am Wohnort ab, von dort werden die Unterlagen dem Heiratsstandesamt übersandt.

Benötigen wir noch Trauzeugen oder Trauzeuginnen?
Es liegt im Ermessen des Brautpaares, Trauzeugen beziehungsweise Trauzeuginnen zu wählen. Sie können einen oder zwei Personen benennen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ohne Trauzeugin oder Trauzeuge zu heiraten.
Die ausgewählten Personen müssen volljährig sein und sich durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Kann ich die Anmeldung zur Eheschließung alleine durchführen, da mein Partner verhindert ist?
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Anmeldung zur Eheschließung nur durch einen Verlobten oder eine Verlobte oder einen Vertreter beziehungsweise eine Vertreterin durchführen zu lassen. Benötigt wird hierzu eine Vollmacht.

Dürfen Foto- oder Filmaufnahmen während der Trauung vorgenommen werden?
Bild- oder Filmaufnahmen bedürfen im Einzelfall immer der Zustimmung der durchführenden Standesbeamtin/des durchführenden Standesbeamten. Wird diese Zustimmung im Einzelfall erteilt, dürfen die Aufnahmen nur dann in sozialen Netzwerken geteilt werden, wenn keine Mitarbeiter/innen abgebildet oder aufgenommen sind.

Eine häufig gestellte Frage ist die Frage nach den erforderlichen Unterlagen.
Dies kann jedoch nicht allgemein beantwortet werden, da die persönlichen Verhältnisse der Paare oft sehr unterschiedlich sind.

Das nachfolgende Beispiel bezieht sich auf den Fall:
Beide sind deutsche Staatsangehörige, noch nicht verheiratet gewesen, wohnhaft in Heiligenhaus und haben keine gemeinsamen Kinder (ansonsten fügen Sie eine Geburtsurkunde jeden gemeinsamen Kindes bei)

Vorzulegen sind:

  • beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als fünf Tage; bei Wohnsitz in Heiligenhaus wird die Bescheinigung im Standesamt ausgestellt).

Sollte einer von Ihnen bereits einmal verheiratet gewesen sein, reichen Sie bitte eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters ein (erhältlich beim Standesamt Ihrer Vorehe).

In anderen Fällen sollte zur Klärung der erforderlichen Unterlagen Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen werden.

Die rechtsgültige Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Ihr Hochzeitstermin innerhalb dieser Zeit liegen muss. Bei Ihrer Planung weit im Voraus beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann.

Bitte beachten Sie, dass der Geburtsort nur dann Heiligenhaus sein kann, wenn es sich um eine Hausgeburt handelte 

Name Typ Kosten
Anmeldung Eheschließung Gebuehr 59,00 EUR
  • Hinzu kommen weitere Kosten für z. B. Familienstammbuch, Eheurkunde, Samstagstrauung, Raummiete usw.
  • Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Kosten bei standesamtlichen Trauungen an Ambientetrauorten außerhalb des Rathauses.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen