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Bauakteneinsicht

Beschreibung

Das Bauaktenarchiv der Stadt Heiligenhaus archiviert die Baugenehmigungsakten über alle durchgeführten Bauvorhaben. Das dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Ein Anspruch Privater auf die Inanspruchnahme des Archivs besteht daher nicht. Die Einsichtnahme in die Bauakten für die Bürgerinnen und Bürger stellt vielmehr ein freiwilliges Serviceangebot dar.

Eine Gewähr für die Vollständigkeit dieses Archivs kann nicht gegeben werden. Da die Akten eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, wird die Akteneinsicht nur Personen mit berechtigtem Interesse gewährt.

Für eine Akteneinsicht in Bauakten buchen Sie sich bitte einen Online-Termin

Bitte bringen Sie zu dem Akteneinsichtstermin den ausgefüllten Antrag auf Akteneinsicht in Bauakten (s. Downloadbereich) sowie folgende Nachweise mit: 

  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse: Aktueller Grundbuchauszug oder unterzeichneter notarieller Kaufvertrag oder Erbschein
  • Nachweis der Bevollmächtigung: Vollmacht des Grundstückseigentümers oder Handelsregisterauszug oder sonstiger Nachweis der Vertretungsberechtigung einer juristischen Person

Gewünschte Kopien oder Scans werden erst im Nachgang zum Bauakteneinsichtstermin angefertigt. Die Hausakten können nicht ausgeliehen beziehungsweise mitgenommen werden. 

Für die Bereitstellung der Akten sowie für die Anfertigung von Kopien oder Scans werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Heiligenhaus erhoben.

Auch für den Fall, dass die Akten nicht den erwarteten Inhalt ausweisen, sind trotzdem Gebühren zu entrichten, da ein Verwaltungsaufwand entstanden ist.

Zuständige Einrichtungen