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Denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren
Beschreibung
Bauliche Maßnahmen an einem eingetragenen Denkmal oder einem Gebäude im Denkmalbereich unterliegen grundsätzlich einer Erlaubnispflicht. Dazu zählen Maßnahmen, wie Beseitigung, Veränderungen oder Änderungen der bisherigen Nutzung von Baudenkmälern. Ebenfalls besteht eine Erlaubnispflicht für Anlagen, die in der engeren Umgebung eines Baudenkmals errichtet oder verändert werden sollen. Lediglich Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind.
- § 9 DSchG NRW - Erlaubnispflichten bei Baudenkmälern
- § 15 DSchG NRW - Erlaubnispflichten bei Bodendenkmälern
- § 24 DSchG NRW - Verfahren
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist schriftlich mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der untere Denkmalbehörde einzureichen. Hierzu gehören in der Regel:
- Baubeschreibung
- Fotodokumentation
- Baupläne (Bestand + Planung)
- Materialangaben, Produktdaten
- Angebote von Handwerkern
- Auflistung der Eigenleistungen
- Weitere Unterlagen im Einzelfall
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Maßnahme.
Die Erlaubnis wird im Rahmen der gesetzlichen Anhörung mit dem LVR - Amt für Baudenkmalpflege im Rheinland erteilt. Bei Bodendenkmälern wird die Erlaubnis im gesetzlichen Benehmen mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland erteilt. Für die Anhörung bzw. Benehmensherstellung mit dem LVR gilt gemäß § 24 Abs. 2 und 4 DSchG eine Frist von 2 Monaten.
Zuständige Einrichtungen
- II.2 Bauaufsicht
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- Hauptstraße 157
- 42579 Heiligenhaus
- Postfach 10 05 53
42570 Heiligenhaus
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- Telefon:
02056 13-333 - E-Mail:
bauaufsicht@heiligenhaus.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02056 13-289
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E-Mail: j.denne-weiss@heiligenhaus.de
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