Navigationsmenü

BIS: Suche und Detail

Baulastauskunft

Kurzbeschreibung

Das Baulastenverzeichnis enthält Informationen über auf einem Grundstück liegende baurechtliche Belastungen. Auf Antrag wird Auskunft über die auf einem Grundstück liegenden baurechtlichen Belastungen erteilt.

Beschreibung

Jeder Grundstückseigentümer beziehungsweise jede Grundstückseigentümerin und jede öffentlich-bestellte Vermessungsingenieurin oder jeder öffentlich-bestellte Vermessungsingenieur kann Informationen über das Baulastenverzeichnis erhalten. Zusätzlich können auch andere Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Auskünfte bekommen.

Eine Baulastauskunft können Sie formlos entweder per E-Mail unter der Mailadresse baulastauskunft@heiligenhaus.de oder postalisch bei der Stadt Heiligenhaus anfordern. 

  • Ihre Anschrift zur Versendung der Baulastauskunft sowie des zugehörigen Gebührenbescheides
  • Nachweis des berechtigten Interesses (Grundbuchauszug, ggf. Vollmacht des Eigentümers, falls Sie nicht der Grundstückseigentümer sind)
  • Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer/-n sowie Straße und Hausnummer des angefragten Grundstücks
  • Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen

Ausgestellt wird auf Antrag entweder eine Bescheinigung, dass auf dem angefragten Grundstück keine Baulast eingetragen ist (negative Auskunft) oder dass Belastungen eingetragen sind (positive Auskunft). Im Fall einer positiven Auskunft werden entsprechende Dokumente wie der Eintrag in das Baulastenverzeichnis und der Lageplan mit Kennzeichnung der belasteten Fläche/n beigefügt.

Bei der Baulastauskunft werden nur belastende Baulasten, sofern nicht anders beantragt, mitgeteilt.

Die Baulastauskunft und der Gebührenbescheid werden Ihnen postalisch zugesandt.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwalungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben.

  • Schriftliche positive Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis: 50 € bis 150 € je Grundstück
  • Schriftliche Auskunft, dass kein Baulastenblatt besteht (negative Auskunft): 30 € je Grundstück

Maßgebend für den Grundstücksbegriff ist das Flurstück, wenn es ein selbstständiges Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne bildet. Sind mehrere Flurstücke im Grundbuch unter einer laufenden Bestandsverzeichnis-Nummer eingetragen, so bilden sie grundbuchrechtlich ein Grundstück und sind dann gemeinsam in den genannten Tarifstellen gemeint.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen