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Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht

Beschreibung

Die Personalausweisbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen Personen von der Ausweispflicht befreien.

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind, oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Einrichtung nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen, oder abhandengekommen sind/ist.

Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
  • ein Nachweis über die Immobilität, z.B. von Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst

Gebührenfrei

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Zuständige Einrichtungen