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Personalausweis
Beschreibung
Personalausweis beantragen:
- Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen.
- Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn Eintragungen unrichtig werden oder das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.
- Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Ausnahme:
Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit. Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
- Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig. - Die Gültigkeit eines vorläufigen Personalausweises ist vom Verwendungszwecks abhängig und beträgt maximal 3 Monate.
- Sollten Sie nicht persönlich im Bürgerbüro erscheinen können, um Ihren Personalausweis abzuholen, können Sie eine bevollmächtigte Person beauftragen. Die Vollmacht bezieht sich auf die Ausgabe der Unterlagen im Bürgerbüro.
Online-Ausweisfunktion:
Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten „PIN-Brief“. Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2 setzen.
Ist der Online-Ausweis nicht aktiviert (vor Juli 2017 ausgestellte Ausweise auf Wunsch der antragstellenden Person) oder waren Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung noch keine 16 Jahre alt, benötigen Sie die Unterstützung Ihrer zuständigen Behörde bei der Aktivierung. Den Ausweis müssen Sie zum Aktivieren mitbringen.
Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:
- BAföG online beantragen,
- Ihre SIM-Karte online aktivieren,
- Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und
- die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen
- ELSTER Legitimierung für digitale Steuererklärung
Zur Aktivierung oder Sperrung der Online-Funktion wenden Sie sich bitte an uns.
Weitere Informationen rund um den Online-Ausweis finden Sie hier:
- Bei der Erstaustellung eines Ausweises sowie bei Verlust ist eine Geburtsurkunde / Heiratsurkunde im Original vorzulegen
- Urkunden, welche im Ausland ausgestellt wurden, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden, die von einem in Deutschland (=von einem deutschen Gericht) zugelassenen Übersetzer gefertigt worden sein sollte
- 1 AKTUELLES biometrisches Passfoto
- Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
- Bei Personen unter 15 Jahren und 9 Monaten zusätzlich: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente beider Elternteile
- 3-4 Wochen Lieferzeit
- Ab Vollendung des 15. Lebensjahres und 9 Monaten kann ein Personalausweis alleine beantragt werden.
- In Deutschland besteht ab dem 16. Lebensjahr die Pflicht, ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen.
Besonderheiten für unter 16 Jährige:
-
- Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen bei der Beantragung anwesend sein.
- Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, ist hierfür ein Nachweis erforderlich (Scheidungsurteil, Bescheinigung vom Jugendamt).
Name | Typ | Kosten |
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Bis zum 24. Lebensjahr | Gebuehr | 22,80 EUR |
Ab dem 24. Lebensjahr | Gebuehr | 37,00 EUR |
Vorläufiger Personalausweis | Gebuehr | 10,00 EUR |
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- I.2.2 Bürgerbüro
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- Hauptstraße 159
- 42579 Heiligenhaus
- Postfach 10 05 53
42570 Heiligenhaus
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- Telefon:
02056 13-0 - E-Mail:
buergerbuero@heiligenhaus.de
- Telefon:
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