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Wohnsitzänderung (Ummeldung)
Beschreibung
Eine Ummeldung muss laut Vorgabe des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (und nicht nach Beginn des Mietverhältnisses) in die neue Wohnung erfolgen. Jeder Vermieter ist verpflichtet, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen, welche Sie bei der Ummeldung vorlegen müssen.
Als Vermieter gelten sowohl der Eigentümer einer Wohnung, als auch eine beauftragte Hausverwaltung oder ein Mieter, der seine Wohnung untervermietet.
Eine Ummeldung für einen Wohnsitzwechsel innerhalb von Heiligenhaus kann nur persönlich erfolgen.
Sollten Sie nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können ist es möglich, Ihre Ausweisdokumente und die Wohnungsgeberbescheinigung einer bevollmächtigten Person mitzugeben. Die Vollmacht bezieht sich auf die Abgabe der Unterlagen im Bürgerbüro. Eheleute müssen sich nicht gegenseitig bevollmächtigen.
- Wohnungsgeberbestätigung; bei Eigentum ist ein entsprechender Nachweis erforderlich
- Pro Person Personalausweis und ggf. Reisepass und ggf. pro Kind Kinderreisepass / Geburtsurkunde
- Bei Ausländern Heimatpass / Ausweis / Aufenthaltstitel
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen
Gebührenfrei
Zuständige Einrichtungen
- I.2.2 Bürgerbüro
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- Hauptstraße 159
- 42579 Heiligenhaus
- Postfach 10 05 53
42570 Heiligenhaus
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- Telefon:
02056 13-0 - E-Mail:
buergerbuero@heiligenhaus.de
- Telefon:
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