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Gaststätten Stellvertretungserlaubnis

Kurzbeschreibung

Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis. Sie wird dem Erlaubnisinhaber/der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden. Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter/der Stellvertreterin betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments
  • Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0 für den Antragsteller (Erhältlich beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt des Wohnorts, in Heiligenhaus: Rathaus-Innenhof, Tel. : 02056/13-0)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 (Gewerbemeldestelle des Wohnorts, in Heiligenhaus erhältlich im Bürgerbüro der Stadt Heiligenhaus)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Stadtkasse/Steueramt des Wohnorts, in Heiligenhaus Rathausgebäude, 1. OG Neubau bei Frau Schmitz, Tel. : 02056/13-390, Zimmer 234)
  • Bescheinigung in Steuersachen (für den Wohnort zuständiges Finanzamt, in Heiligenhaus ist das Finanzamt Velbert zuständig: Nedderstraße 38, 42551 Velbert. Infos unter 02051/470)
  • Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (unter www.vollstreckungsportal.de)
  • Auskunft aus dem Insolvenzregister (für den Wohnort zuständiges Amtsgericht, für Heiligenhaus das Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal. Zu beantragen per E-Mail unter poststelle@ag-wuppertal.nrw.de oder nach erfolgter Online-Terminbuchung -unter https://www.ag-wuppertal.nrw.de/behoerde/Terminbuchung/index.php- persönlich abzuholen)
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt des Krei-ses Mettmann, Nebenstelle in Velbert, Friedrichstraße 293, 42551 Velbert.  Infos unter 02051/6054-0)
  • Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättenge-setz (Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, Ernst Schneider Platz 1, 40212 Düsseldorf. Infos unter 0211/3557-0)

Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bildet dagegen noch keine Grundlage für eine Stellvertretungserlaubnis. Der Antrag ist von der Erlaubnisinhaberin oder von dem Erlaubnisinhaber zu stellen und nicht von der Stellvertreterin oder von dem Stellvertreter.

Name Typ Kosten
Vorläufige Stellvertretungserlaubnis gem. § 11 Abs. 2 GastG: abhängig vom Verwaltungsaufwand - in der Regel $kosten.typ 120,00 EUR
Endgültige Stellvertretungserlaubnis gem. § 9 GastG: abhängig vom Verwaltungsaufwand - in der Regel $kosten.typ 425,00 EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen