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Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein. Diesen erhalten Sie, wenn das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, die Einkommensgrenze nicht überschreitet und die Wohnung eine für Ihre Familie angemessene Größe aufweist.
- Einkommensnachweise
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Zuständige Einrichtungen
- IV.2.1 Allgemeine soziale Hilfen und Wohnungswesen
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- Hauptstraße 157
- 42579 Heiligenhaus
- Postfach 10 05 53
42570 Heiligenhaus
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02056 13-347
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E-Mail: r.bergler@heiligenhaus.de
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Profil: Link
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Telefon: 02056 13-365
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E-Mail: m.boll@heiligenhaus.de
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