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Asylbewerberleistungen

Beschreibung

Anspruch auf Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben Personen, die einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt haben und sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder Personen, die eine Duldung aufgrund eines beendeten Asylverfahrens haben und ihren täglichen Bedarf des Lebens nicht oder nicht vollständig aus den eigenen Mitteln sicherstellen können.

Die Leistungen sind direkt vor Ort bei der Stadtverwaltung Stadt Heiligenhaus, Fachbereich IV.2 Soziales, zu beantragen.

Beachten Sie, dass die Vorsprache von Gesetzes wegen in der Amtssprache Deutsch erfolgt. Bitte halten Sie bei der Vorsprache einen Dolmetscher bereit, sofern Sie der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind.

  • Ausweisdokumente oder Ausweisersatzdokumente
  • Zuweisungsnachweise
  • Bescheid oder Mitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum

Asylverfahren:

  • Einweisungsverfügung oder Unterkunftsnachweise

Einkommensnachweise u.a:

  • Rentenbescheid
  • Gehaltsmitteilungen
  • Krankengeldbescheide
  • Gehaltsabrechnungen

Vermögensnachweise:

  • lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 aktuellen Monate aller Konten
  • Kfz-Brief
  • Wertpapiere
  • Sparbücher/Sparkonten
  • Kaufvertrag bei Eigentum

Nachweise der Kosten der Unterkunft:

  • Mietvertrag
  • Vermietungsbescheinigung
  • letzte vollständige Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Mietänderungsschreiben
  • Laufendes Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung
  • Duldungsgestattung
  • Wohnsitz im Stadtgebiet Stadt Heiligenhaus
  • kein ausreichendes Einkommen

Gebührenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen