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Vergnügungssteuer
Beschreibung
An- und Abmeldungen von Spielgeräten, Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen u.ä.
Sofern Sie Spielautomaten in Ihrem Betrieb (Gaststätte, Imbisshalle etc.) unterhalten und/oder Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen u.ä. durchführen, melden Sie dies bitte bei den u. g. Mitarbeiter(innen) des FAchbereichs Finanzen an.
Bereits das Aufstellen von Spielgeräten ist konzessionspflichtig. Bitte setzen Sie sich mit u. g. Mitarbeiter(in) im Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten in Verbindung.
Die entsprechende Vergnügungssteuersatzung finden Sie hier.
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Zuständige Einrichtungen
- III.2.1 Kämmerei
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- Hauptstraße 157
- 42579 Heiligenhaus
- Postfach 10 05 53
42570 Heiligenhaus
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02056 13-356
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E-Mail: a.davies@heiligenhaus.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02056 13-243
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E-Mail: n.pakos@heiligenhaus.de
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