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Grundsicherung

Beschreibung

Anspruch auf Hilfen nach dem 4. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (sog. Grundsicherung) haben Personen, die die Altersgrenze von mindestens 65 Jahren erreicht haben (entsprechend Altersrente) oder mindestens 18 Jahre alt sind und bei denen durch den Rentenversicherungsträger eine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt wurde oder sie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung nach den Vorgaben des Neunten Buches Sozialgesetzbuches arbeiten. Ferner muss die Person den gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet der Stadt Heiligenhaus haben und ihren täglichen Bedarf zum Leben nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln (Einkommen oder Vermögen) decken können und alle vorrangigen Ansprüche (wie z.B. Rente, Wohngeld oder Ansprüche aus privaten Verträgen) ausgeschöpft haben.

Sollten Sie entweder über 65 Jahre alt oder mindestens 18 Jahre alt sein und dauerhaft voll erwerbsgemindert sein oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, so können Sie unter Einreichung der nachfolgend aufgeführten Nachweise hier einen Antrag stellen. Der Antrag kann bequem als PDF-Dokument elektronisch per E-Mail oder als Postdokument hier eingereicht werden.

Behinderte Personen, die in einer besonderen Wohnform wohnen, können auch Anspruch auf Grundsicherung haben. Zur Prüfung wenden Sie sich bitte an Frau Döbbeler.  

  • Personalausweis
  • Einkommensnachweise
  • Rentenbescheide (aus dem In- und Ausland), bei Altersrente ist dringend der erster Rentenbescheid, sowie der aktuelle Rentenbescheid vorzulegen
  • Gehaltsabrechnungen
  • Kindergeldbescheide
  • Krankengeldbescheide
  • Vermögensnachweise
  • Kontoauszüge der letzten 3 aktuellen Monate (lückenlos – KEINE Umsatzauskunft, sondern durchnummerierte Kontoauszüge aller Konten)
  • Kfz-Brief
  • Wertpapiere
  • Sparbücher/Sparkonten
  • Kaufvertrag bei Eigentum
  • Nachweise der Kosten der Unterkunft
  • Mietvertrag
  • Vermieterbescheinigung
  • letzte vollständige Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Mietänderungsschreiben
  • Bei Eigentum: Grundsteuerbescheid, Heizkostennachweise sowie Hausgeldbescheid
  • Bei Umzug nach Heiligenhaus: Mietangebot der geplanten Unterkunft in Heiligenhaus sowie eine Umzugsgenehmigung/Notwendigkeitsbescheinigung der vorherigen Kommune
  • Unterhaltsnachweise
  • Scheidungsurteil
  • Unterhaltstitel
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Krankenversicherungskarte
  • Mitgliedsbescheinigung über den aktuellen Versichertenstatus in der Krankenversicherung
  • Beim Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ist zwingend ein Antrag auf freiwillige Krankenversicherung einzureichen oder der Nachweis über die erfolgte Beantragung
  • Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
  • Wohnsitz im Stadtgebiet der Stadt Heiligenhaus
  • fehlende eigene Mittel (kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen)
  • mindestens 65. Jahre

oder

  • mindestens 18. Jahre und Feststellung des Rententrägers einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung (mit oder ohne Rentenanspruch)

oder

  • Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen