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Gaststättenerlaubnis

Kurzbeschreibung

Wer in seinem Betrieb alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, benötigt neben der Gewerbeanzeige eine Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz. Diese Erlaubnis ist sowohl personen- als auch objektbezogen. Somit müssen unterschiedliche Unterlagen zur Person sowie zum Objekt bei der Antragstellung eingereicht werden. Bei einem Wechsel in der Person des Betreibers, Umbauten, Erweiterungen der Innen- oder Außenfläche oder das Führen der Gaststätte durch einen Stellvertreter ist ebenfalls eine Erlaubnis notwendig. Werden dagegen nur alkoholfreie Getränke und Speisen verabreicht, unterliegt dieser Betrieb nur der Anzeigepflicht nach § 14 der Gewerbeordnung (Gewerbeanzeige).

Unterlagen zum Objekt:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Gaststätten
  • Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments
  • Miet- bzw. Pachtvertrag/Eigentümernachweis in Kopie (Originale bitte mitbringen)
  • Lageplan der Gaststätte, Maßstab 1:1000 (3-fach) erhältlich bei der Abteilung II.1 Stadtentwicklung, Rathausgebäude, 2. OG Neubau, Raum 305
  • Grundrisszeichnungen Maßstab 1:100 (3-fach), maßstabgerecht und baurechtlich genehmigt, Mit einer Vollmacht des Hauseigentümers erhältlich bei der Abteilung II.2 Bauaufsicht, Rathausgebäude, 2. OG Neubau, Raum 314/315. Bitte zeichnen Sie aktuelle gewerbliche Einrichtungsgegenstände (Theke, Tische, Stühle, Bänke) ein. Alle Räume (wie Gastraum, Gesellschaftszimmer, Außengastronomie, Küche, Toiletten, Bierkeller, Nebenräume usw.) sind zu bezeichnen und in vorstehender Reihenfolge mit Buchstaben zu versehen (A bis Z)

Unterlagen zur Person:

  • Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0 für den Antragsteller (Erhältlich beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt des Wohnorts, in Heiligenhaus: Rathaus-Innenhof, Tel. : 02056/13-0)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 (Gewerbemeldestelle des Wohnorts, in Heiligenhaus erhältlich im Bürgerbüro der Stadt Heiligenhaus)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Stadtkasse/Steueramt des Wohnorts, in Heiligenhaus Rathausgebäude, 1. OG Neubau bei Frau Schmitz, Tel. : 02056/13-390, Zimmer 234)
  • Bescheinigung in Steuersachen (für den Wohnort zuständiges Finanzamt, in Heili-genhaus ist das Finanzamt Velbert zuständig: Nedderstraße 38, 42551 Velbert. Infos unter 02051/470)
  • Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis  
  • Auskunft aus dem Insolvenzregister (für den Wohnort zuständiges Amtsgericht, für Heiligenhaus das Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal. Zu beantragen per E-Mail unter poststelle@ag-wuppertal.nrw.de oder nach erfolgter Online-Terminbuchung persönlich abzuholen)
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt des Krei-ses Mettmann, Nebenstelle in Velbert, Friedrichstraße 293, 42551 Velbert. Infos unter 02051/6054-0)
  • Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättenge-setz (Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, Ernst Schneider Platz 1, 40212 Düssel-dorf. Infos unter 0211/3557-0)
  • Verzichtserklärung Ihres Vorgängers (nur bei Übernahme eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes)

Zusätzlich wird folgendes von hier aus veranlasst:

  • Stellungnahme der Bauordnung (sofern notwendig, z. B. bei Umbau und/oder Erweiterung eines Gaststättenbetriebes)
  • Stellungnahme der Lebensmittelüberwachung des Kreises Mettmann
Name Typ Kosten Beschreibung
Vorläufige Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 GastG: abhängig vom Verwaltungsaufwand - in der Regel Gebuehr 225,00 EUR
Endgültige Erlaubnis gem. § 2 GastG: abhängig vom Verwaltungsaufwand - in der Regel Gebuehr 600,00 EUR
Gewerbeanmeldung $kosten.typ zwischen 26,00 und 33,00 EUR
Weitere Gesellschafter Gebuehr 13,00 EUR Je nach Rechtsform

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen